REACh
Registrierung - Evaluierung - Autorisierung von Chemikalien
Seit dem 1. Juni 2007 ist die EU-Chemikalienverordnung REACh für alle EU-Mitgliedsländer verbindlich. Das REACh-System basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie. Nach dem Prinzip „no data, no market“ dürfen innerhalb des Geltungsbereiches nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher registriert worden sind. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) gibt eine sogenannte Kandidatenliste heraus, die „Gefahrstoffe“ benennt. Entsprechend der REACh Verordnung muss jeder Lieferant die hier aufgeführten Stoffe in seinen Papieren ausweisen, sobald ihr Gewichtsanteil am Gesamtprodukt mehr als 0,1 % beträgt.
Wir können Ihnen versichern, dass unsere Produkte den Anforderungen der REACh-Verordnung in der jeweiligen aktuellen Version entsprechen.